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RFH, 23.03.1927 - IV A 46/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete …
Da dieser im Besitz der Buchführungsunter lagen der GmbH auch für den maßgebenden Zeitpunkt war, ist seine Auskunftspflicht nicht auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung beschränkt (vgl. RFH- Urteil vom 23. März 1927 IV A 46/26, RFHE 21, 9, 14; BFH-Urteil vom 8. Juni 1972 IV R 129/66, BFHE 106, 305, BStBl II 1972, 784). - BFH, 22.05.1963 - II 268/60 U
Überprüfung der Deckung des Anlagevermögens durch das Eigenkapital - Zurechnung …
Verfahrensrechtlich ist vorweg das Folgende festzustellen: Zwar kann ein wegen einer vor Konkurseröffnung entstandenen Steuerschuld des Gemeinschuldners schwebendes Rechtsmittelverfahren auch gegen den Gemeinschuldner selbst fortgesetzt perden, jedoch ohne Wirkung der Konkursmasse gegenüber, und regelmäßig auch nur dann, wenn im Einzelfall ein besonderes Interesse des Steuergläubigers besteht (Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 46/26 S vom 23. März 1927, RStBl 1927 S. 105, Slg. Bd. 21 S. 9; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 135/51 U vom 12. September 1951, BStBl 1951 III S. 192, Slg. Bd. 55 S. 477).Dem Konkursverwalter gegenüber als dem gesetzlich allein legitimierten amtlichen Organ der Konkursmasse (§ 6 Abs. 2 der Konkursordnung - KO -) wird aber das zur Zeit der Konkurseröffnung schwebende Rechtsmittelverfahren unterbrochen (§ 146 Abs. 3, 5 KO; § 240 der Zivilprozeßordnung - ZPO - in entsprechender Anwendung; Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 46/26 S a.a.O.; Mentzel-Kuhn, Kommentar zur Konkursordnung, vor §§ 10 bis 12 Bern. 8, § 146 Anm. 36).
- BFH, 12.09.1951 - IV 135/51 U
Beteiligung des Gemeinschuldners am steuergerichtlichen Feststellungsverfahren …
Darüber hinaus hat der Reichsfinanzhof in der Entscheidung IV A 46/26 S vom 23. März 1927, Slg. Bd. 21 S. 9, RStBl.Er muß seine Rechte nach § 144 Absatz 2 KO (Widerspruch im Prüfungstermin) oder entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des Reichsfinanzhofs IV A 46/26 geltend machen.
- BFH, 09.05.1961 - I 168/60 U
Schwebendes Rechtsmittel bei Konkurseröffnung über die Körperschaftssteuer eines …
Bei dieser Sachlage war es erforderlich, daß das Finanzamt den über den Erstattungsanspruch entscheidenden Körperschaftsteuerbescheid 1950 dem Konkursverwalter zustellte, ohne daß hier zu der Frage Stellung genommen zu werden braucht, ob und unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt das Steuerfestsetzungs- und Rechtsmittelverfahren gegen die GmbH als solche wegen eines berechtigten Interesses durchführen und fortsetzen durfte (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 46/26 vom 23. März 1927, Slg. Bd. 21 S. 9, und Urteil des Bundesfinanzhofs IV 135/51 U vom 12. September 1951, BStBl 1951 III S. 192, Slg. Bd. 55 S. 477).